
Kosten und Erstattung
Viele Behandlungen sind ganz oder teilweise erstattungsfähig. Erfahren Sie hier mehr dazu!
Ich erfülle die Zulassungsanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen und kann Rezepte mit der Verordnung „Manuelle Therapie“ oder „Krankengymnastik“ abrechnen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung bezahlen müssen.
Für Sie als gesetzlich Versicherten gelten folgende Behandlungszeiten:
- Krankengymnastik: 15-20 Minuten
- Manuelle Therapie: 20-25 Minuten
- Manuelle Therapie als Doppelbehandlung: 40-45 Minuten
1) Ohne Rezept vom Arzt:
Als Heilpraktikerin beschränkt auf das Fachgebiet der Physiotherapie kann ich Ihnen die Behandlung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung stellen, welche die Beihilfe vollständig erstattet.
2) Mit Rezept vom Arzt:
Für Sie als Beihilfeberechtigten gelten folgende Behandlungszeiten:
- Krankengymnastik: 15-20 Minuten
- Manuelle Therapie: 20-25 Minuten
- Manuelle Therapie + Krankengymnastik: 40-45 Minuten
- Manuelle Therapie + Krankengymnastik + Bindegewebsmassage: 55-60 Minuten
1) Ohne Rezept vom Arzt:
Als Heilpraktikerin beschränkt auf das Fachgebiet der Physiotherapie stelle ich Ihnen die Behandlung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung, welche den ortsüblichen Preisen entsprechen.
Da jede Private Krankenversicherung andere Beträge erstattet, empfehle ich Ihnen: Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse, ob Sie Rechnungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.
2) Mit Rezept vom Arzt:
Ich werde Ihnen für Verordnungen vom Arzt entsprechend der Gebührenübersicht für Physiotherapeuten (GebüTh) den 1,3-fachen Satz der gesetzlichen Krankenversicherungen in Rechnung stellen. Dies entspricht den ortsüblichen Preisen.
Da jede Private Krankenversicherung andere Beträge erstattet, empfehle ich Ihnen: Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse, welchen Erstattungsanspruch Sie haben!
Es gibt spezielle Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen.
Aber auch viele private Zusatzversicherungen für Zahnersatz erstatten Kosten für Heilpraktikerleistungen.
Ich stelle meine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt auf das Fachgebiet der Physiotherapie aus. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob Sie Rechnungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.
Für eine Behandlung von 25-30 Minuten berechne ich 45,-€.
Für eine Behandlung von 55-60 Minuten berechne ich 85,- €.
Zur Stabilisierung des Behandlungsergebnisses, empfehle ich Ihnen ca. 30 Minuten nachzuruhen – z.B. in der Wärme, mit Schröpfgläsern oder dem Hot-Swing, je nach Ihrem Bedarf. Die Nachruhe ist im Preis inbegriffen. Bitte planen sie diese Zeit zusätzlich zu Ihrer Behandlungszeit mit ein.
Terminabsagen
Bitte informieren Sie mich, falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Ihr vereinbarter Termin ist ausschließlich für Sie eingeplant und somit verbindlich.
Falls Sie ihn nicht wahrnehmen können, sagen Sie Ihren Termin bitte 24 Stunden vorher ab.
Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per SMS bzw. WhatsApp reicht.
Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden Ihnen in Rechnung gestellt